mit deiner anmeldung werden 100€ anzahlung
fällig, bitte gleichzeitig an folgendes konto überweisen
Handl & Landgraf GbR
Deutsche Bank, Wiesbaden
BLZ 510 700 24
KtoNr 020 90 80
1. Reisevertrag
Der Vertag kommt durch Annahme des Veranstalters mittels einer Anmeldebestätigung zustande.
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich,
dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des
Wellenreitsports bestehen. Teilnehmen kann jeder, der die genannten
Voraussetzungen erfüllt: Schwimmsicherheit, sportliche
Belastbarkeit und keine Ohrenerkrankungen.
Mit Eurer Anmeldung bietet ihr uns den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter
Anerkennung der Reisebedingungen. Bei Minderjährigen ist die
Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter zu Unterschreiben.
Sonderwünsche und andere Absprachen sind nur dann gültig, wenn
sie vom Veranstalter bestätigt werden.
Bei Individual-Appartementpuchungen trägt
der Anmelder die Verantwortung der Vertragserfüllung seiner
Mitreisenden. Dies gilt auch bei Anmeldungen zu Gruppenreisen, wenn
die Mitbucher das Vertragsverhältnis in Frage stellen. Der Vertag
kommt durch Annahme des Veranstalters, Einlösen der Anzahlung
oder Beteiligung zustande.
2. Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich,
dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des
Wellenreitsports bestehen. Teilnehmen kann jeder, der die genannten
Voraussetzungen erfüllt: Schwimmsicherheit, sportliche
Belastbarkeit und keine Ohrenerkrankungen.
3. Zahlungsbedingungen
Bei Anmeldung ist grunsätzlich eine
Anzahlung in Höhe von 100€ pro Reisenden für Marokko und Südafrika und 200€ pro Reisenden für die Malediven fällig. Nach
Eingang der Restzahlung, frühestens jedoch 14 Tage vor
Reisebeginn, erhalten Sie den Sicherungsschein sowie alle nötigen
Reiseunterlagen.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus
den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.
andere Absprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistung
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung.
5. Kaution
Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist
berechtigt, bei Schlüsselübergabe für die Appartements,
für evtl. entstehende Schäden eine angemessene Kaution zu
verlangen. Die Kaution wird bei ordnungsgemässer Rückgabe
des Mietobjekts, zurückerstattet.
6. Rücksichtnahme und Ausschluss
Der Veranstalter erwartet, dass jeder
Reiseteilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes, aber
auch dessen Anforderung an umweltgerechtes Verhalten respektiert.
Sollte der Teilnehmer grob gegen sie verstossen, hat der Veranstalter
das Recht, ihn, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren
Reise auszuschliessen. Entstehende Kosten gehen zu Kosten des
Reiseteilnehmers. Gleiches gilt für Reisende, die nach Abmahnung
weiterhin erheblich stören und folglich ihre Teilnahme für
die Mitreisenden oder den Veranstalter unzumutbar ist.
7. Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise
zurücktreten. Der Rücktritt muss aus
Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Massgeblich ist der
Zugang beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Die Berechnung der
folgenden Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung
der Reiseleitung. Tritt der Reiseteilnehmer ohne vorherige
schriftliche Rücktritts- erklärung die Reise nicht an, so
gilt dies als ein am Reisetag erklärter Rücktritt vom
Vertrag. Im Falle eines Rücktritts gelten folgende
Rücktrittsgebüren vom Reisepreis:
Bis 60 Tage vor Reisebeginn | 10% |
Bis 30 Tage vor Reisebeginn | 20% |
Bis 15 Tage vor Reisebeginn | 40% |
Bis 8 Tage vor Reisebeginn | 60% |
Bis 1 Tag vor Reisebeginn | 80% |
Am Abreisetag oder später | 100% |
Für die Malediven gilt: Da wir für die Malediven eine Minimum Teilnehmerzahl voraussetzen, könnt ihr nach der Buchungsbestätigung leider nicht mehr von der Reise zurücktreten. Einzige Möglichkeit ist eine Ersatzperson zu stellen. Unsere Stornogebühren laut Reisevertragsbedingungen gelten lediglich für Marokko und Südafrika und schließen die Malediven aus.
8. Umbuchung
Der Kunde kann bis 10 Tage vor Reisebeginn, mit
Zustimmung des Reiseveranstalters und gegen Zahlung einer
Umbuchungsgebühr von 40€ umbuchen.
Bei Buchungen für die Malediven sind auf Grund der festen Termine keine Umbuchungen möglich.
9. Ersatzperson
Wird durch den Teilnehmer eine Ersatzperson
gestellt, so wird lediglich eine Gebühr von 40€ in Rechnung
gestellt - unbedingt vor Reiseantritt mitteilen!
10. Rücktritt und Kündigung
Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl,
generell 5 Personen , nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise
bis 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis
erhalten Sie dann unverzüglich zurück.
11. Reiserücktrittskostenservice
Auf Wunsch kann mit unserer Anmeldung ein
Reiserücktrittskostenservice abgeschlossen werden. (Für
Stornokosten bis 80% des Reisepreises). Ersatz der vereinbarten
Stornokosten erfolgt abzüglich einer Selbstbeteiligung von
30 €, bei Krankheit 20% des erstattungsfähigen Schadens
mindestens 30€. Der Reiserücktrittskostenservice haftet nur
bei Krankheit. Persönliche Gründe, die einen Rücktritt
erfordern, sind nicht mitversichert!
Auch bei Reiserücktritt mit Inanspruchnahme
des Reiserücktrittkostenservice , ist dem Reiseveranstalter
unverzüglich (vor geplantem Reisebeginn; es gilt Datum des
Poststempels!) die Nichtteilnahme an der Reise mitzuteilen und ein
ärztliches Attest vorzulegen. Eine nachträgliche Vorlage
eines Attest wird von der Versicherung nicht anerkannt und es gelten
die üblichen Reiserücktrittsgebühren (Siehe:
Rücktritt des Teilnehmers).
12. Haftung und Haftungsausschluss
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflichten für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die
sorgfältige Auswahl und überwachung der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und
die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistung. Für Sportgeräte wie surfboards o.ä.
übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die vertragliche
Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Die Inanspruchnahme der genannten Leistungen und
die Teilnahme an einem Surfkurs, Surfsafari, Freesurfen oder anderen
sportliche Aktivitäten sowie PKW-Fahrten innerhalb der
Gruppenaktivitäten erfolgen auf eigene Verantwortung des
Teilnehmers. Der Veranstalter schliesst Haftungsansprüche bei
Personen- und Sachschäden aus. Eltern erklären mit ihrer
Unterschrift auf der Anmeldung ihr Kind für selbstverantwortlich
genug, um an einer Reise teilzunehmen, bei welcher es nicht
beaufsichtigt wird. Auch in diesem Fall übernimmt der
Veranstalter nicht die Haftung.
Die den Teilnehmern zur Verfügung gestellte
Ausrüstung ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln. Bei Verlust
oder grobfahrlässiger Beschädigung haftet der Teilnehmer
für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz
13. Änderungen des Veranstaltungsverlauf
Änderungen des Veranstaltungsverlaufs sind
nicht auszuschliessen. Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren
kann das Programm geändert und ein Alternativprogramm angeboten
werden. Für wetterabhängige Umstände sind wir in keinem
Fall verantwortlich.
14. Visabestimmungen
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst
verantwortlich.
15. Reisegepäck
Für die Beförderung von Gepäck
und Sportgeräten übernehmen wir keine Haftung für
Diebstähle und Einbruch. Die Mitnahme des Reisegepäcks
erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden.
16. Salvatorische Klausel & Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags
zur Folge. Gerichtsstand ist Wiesbaden .
17. Reisepreisversicherung
Unsere Reisepreise sind gemäss der
Gestzgebung über die R+V Versicherung Insolvenzversichert